Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Masterbewerbung (FAQ)

Anbei finden Sie unsere FAQs. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden können Sie sich jederzeit an master@som.lmu.de wenden.

Allgemeine Fragen zur Bewerbung

Beim LMU Master in Betriebswirtschafslehre handelt es sich nicht um einen Studiengang mit Numerus Clausus (NC), sondern um einen Masterstudiengang mit Eignungsfeststellungsverfahren. Ein NC ist somit bei der Masterbewerbung für BWL nicht relevant.

Für Ihre Bewerbung ist zunächst eine einfache (keine amtlich beglaubigte) Kopie Ihres offiziellen Bachelorzeugnisses ausreichend. Im Falle eines positiven Bescheids bitten wir Sie die Richtlinien der Studentenkanzlei bzw. des International Offices für die offizielle Immatrikulation zu berücksichtigen.

Zur Bewerbungsdeadline (15.05.) reicht zunächst ein Nachweis über 140 ECTS aus. Das offizielle Abschlusszeugnis benötigen Sie frühestens zur Ein- bzw. Umschreibung in den Master (i.d.R. im Oktober).

Nein, eine Bewerbung ist nur möglich, wenn Ihr Erststudium in einem wirtschaftswissenschaftlichen Hauptfach absolviert worden ist. Ein Nachholen von BWL-Modulen ist dementsprechend nicht möglich. Genauere Informationen finden Sie hier.

Unter gewissen Umständen ja; bitte beachten Sie hierfür die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung, sowie die Informationen auf dieser Seite unter Punkt 3c.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai. Dieser Termin ist als verbindlicher Stichtag festgelegt und gilt für alle Bewerber gleichermaßen. Nach diesem Datum eingehende Bewerbungen oder Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte planen Sie etwaige Tests (z.B. GMAT, TOEFL, etc.) mit genügend Vorlauf.

Fragen zur Mastereingangsklausur (MEK), zum GMAT und zur Anrechnung

Es ist wichtig, dass Sie jedes der sechs Themengebiete der Eingangsklausur erfolgreich absolviert haben. Den konkreten Notenschnitt sehen wir uns hier nicht im Detail an, ein „bestanden“ ist somit für die Anrechnung ausreichend.

Ja, jeder Teilaspekt muss zu 100% abgedeckt sein. Senden Sie uns hierfür bitte entsprechende Nachweise, z.B. anhand eines Modulhandbuches zu. Sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen, können Sie entweder einen GMAT-Score einreichen oder an der Mastereingangsklausur teilnehmen.

Bitte füllen Sie komplett alle Felder und Unterfelder aus. Ein nicht vollständig ausgefüllter Anrechnungsantrag kann nicht bearbeitet werden und führt somit zur automatischen Ablehnung der Anrechnung.

Nein, eine Teilanrechnung gewisser Themengebiete bzw. Kompetenzen ist nicht möglich.

Bitte senden Sie diesen ausschließlich via E-Mail an master@som.lmu.de.

LMU-BWL-Studierende dürfen den vereinfachten Antrag direkt mit Ihren Bewerbungsunterlagen online stellen.

Informationen zur Mastereingangsklausur finden Sie unter folgendem Link (Stand: Bewerbung 2026).

Nein, Sie haben aber die Möglichkeit, sich vorab über den GMAT für das Auswahlgespräch zu qualifizieren.

Sie können Ihren GMAT-Score gerne über den Online-Account an uns versenden (LJK-FT-79). Bitte reichen Sie zusätzlich eine einfache Kopie (z.B. Screenshot mit Punktzahl und Ihrem Namen bzw. eindeutige Zuordnung) mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Nein, es ist nur ausschlaggebend, dass Ihr GMAT höher als die geforderte Mindestpunktzahl ist, damit Sie zum Auswahlgespräch zugelassen werden können.

Nein, Sie haben keinen Vor- oder Nachteil, wenn Sie die Eingangsklausur oder den GMAT-Test wählen.

Fragen zum Sprachnachweis

Wenn Ihrem Lebens- / Studienverlauf zu entnehmen ist, dass Sie die Sprache aktiv genutzt haben (z.B. Auslandssemester, Kurse auf Englisch etc.), dann können wir auch einen "abgelaufenen" Sprachtest problemlos akzeptieren.

Nein, ein offizielles International Baccalaureate entspricht einer englischen Hochschulzugangsberechtigung und damit ist kein weiterer englischer Sprachnachweis nötig.

Die Befreiung des Sprachnachweises gilt nur für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erlangt haben, oder das Erststudium in einem komplett englischsprachigen Studiengang absolviert wurde.

Ja, die Befreiung des Sprachnachweises gilt nur für Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in englischer Sprache erlangt haben, oder das Erststudium in einem komplett englischsprachigen Studiengang absolviert wurde.

Ja, die home edition kann problemlos akzeptiert werden.